Bauträger
Bauträger sind Baugesellschaften, die gewerbsmäßig Flächen aufkaufen, beplanen, erschließen, bebauen und dann gewinnbringend an private Käufer veräußern.
Bauträger kaufen Grundstücke, zum Beispiel von Gemeinden auf. Sie entwickeln hierfür ein Bau- und Nutzungskonzept. Daran schließt sich die Planungsphase der Projektentwicklung an. Während der Bauphase übernimmt der Bauträger die Projektsteuerung. Zusammenfassend ist die Baugesellschaft für ein Baumanagement in organisatorischer, kaufmännischer und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht verantwortlich.
Wesentlich ist, dass der Bauträger dem Käufer das Eigentum am Grundstück und dem darauf platzierten Gebäude verschafft. Er baut mit eigenem Geld bzw. mit finanziertem Geld und erhält Abschlagszahlungen vom Kunden je nach Baufortschritt (erbrachte Leistungen) nach Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung. In der Regel wird das Bauobjekt vor der eigentlichen Bauphase erworben, wichtig für den Kunden ist hierbei die Baubeschreibung. Der Käufer ist selber nicht Bauherr und bis zur Abschlusszahlung auch kein Eigentümer des Grundstücks und seiner Bebauung. Hieraus ergibt sich eine geringere Verantwortung des Kunden, aber auch weniger Möglichkeiten, die Bauleistungen seinerseits zu beeinflussen.
Im Zuge der Bauabwicklung durch Kauf und Entwicklung eines Grundstücks werden alle Bauleistungen in Auftrag gegeben vom Architekten über behördliche Genehmigungen bis zur Bauausführung. Der von der Baugesellschaft erzielte Gewinn resultiert aus der Differenz der Gesamtkosten und der erzielten Verkaufspreise.
Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Konsumenten, da sie vor Fertigstellung der Gebäude schon erhebliche Geldmittel zur Verfügung stellen müssen. Der Bauträgervertrag wird nach der Bauträgerverordnung (MaBV) erstellt. Für diesen Vertrag ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Die Gesellschaft haftet in der Gewährleistungszeit (fünf Jahre) für auftretende Mängel am Objekt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.